Todesfall – was tun?

Wenn die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt kümmert sich das Pflegepersonal darum, dass ein Arzt den Tod der Person feststellt. Wenn die Person zu Hause verstirbt rufen Sie den Hausarzt/Notarzt an, der dann den Tod feststellt.

Anschließend rufen Sie als Angehöriger uns als Bestatter an. Ganz wichtig: Wir können erst kommen, wenn der Tod durch einen Arzt festgestellt wurde. Wir versorgen ihren Angehörigen und begleiten ihn auf dem letzten Weg. Entweder da oder später am Telefon legen wir dann einen Termin für ein Trauergespräch fest. Dort befassen wir uns mit all Ihren Wünsche und Fragen. Ob das Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden soll, das entscheiden Sie. Auch wie viel wir in dem ersten Gespräch besprechen richten wir ganz an Ihnen aus und wie Sie sich fühlen.

Zu dem ersten Trauergespräch bringen Sie bitte – wenn vorliegend - folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:

  • Personalausweis
  • Stammbuch - Urkunden je nach Familienstand: Geburtsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet), Scheidungsurteil (geschieden), Sterbeurkunde des Ehepartners (verwitwet)
  • Krankenkassenkarte

Mit diesen Dokumenten beantragen wir bei dem Standesamt, in dessen Ort die Person verstorben ist, die Ausstellung der Sterbeurkunden. Sollten die Dokumente nicht vorliegen, ist das nicht so schlimm. Dann kontaktieren wir die ausstellenden Behörden.