Wir begleiten Trauernde im Calenberger Land seit 1926 und sind 24h für Sie erreichbar.

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Erdbestattung

Die Erdbestattung besitzt eine lange Tradition und ist die gebräuchlichste Form der Beisetzung. In Deutschland ist sie nur auf Friedhöfen gestattet und kann frühestens 48 Stunden nach dem Sterbezeitpunkt abgehalten werden. Die Gedenkenden haben dabei die Wahl zwischen einer stillen Beisetzung und einer Trauerfeier. Mit Ausnahme der muslimischen Beisetzung, bei welcher der Verstorbene in weiße Leinentücher gehüllt wird, findet die Erdbestattung immer in einem Sarg statt.
 

Warum wir:

Bei uns stehen der Verstorbene und seine Angehörigen im Mittelpunkt. Die höchste Priorität besteht für uns darin, als kompetenter Partner an der Seite der Angehörigen zu stehen und dass sie in uns jemanden finden, dem sie vertrauen können. Telefonisch sind wir rund um die Uhr erreichbar und stehen auch persönlich jederzeit für alle Fragen, Wünsche und Anliegen zur Verfügung. Alle Wege führen wir selbst aus und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Das reicht von der Abholung des Verstorbenen über die persönlichen Gespräche bis hin zur Organisation sowie Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung.

In dem Trauergespräch legen wir besonderen Wert darauf, als einfühlsamer und gleichzeitig professioneller Partner in dieser schweren Zeit zur Seite zu stehen. Jeder Mensch ist individuell zu betrachten und genau so sehen auch wir jeden Trauerfall als einzigartig an. Uns ist wichtig, dass ein vertrauensvolles Verhältnis besteht und sich die Angehörigen gut aufgehoben fühlen. Daher führen wir Trauergespräche auch in vielen Fällen bei den Hinterbliebenen zu Hause durch, in ihren eigenen vier Wänden, wo sie sich wohl und sicher fühlen. Bei uns gibt es nicht nur „das eine Trauergespräch“ direkt nach dem Tod des Angehörigen. Wenn der Wunsch besteht, setzen wir uns gerne auch mehrfach zusammen und besprechen die Vorgehensweise, Abläufe und Fragen. Zu diesen Terminen gehört für uns beispielsweise auch eine gemeinsame Fahrt zum Friedhof – oder auch zu mehreren, wenn noch keine Wahl getroffen wurde. Bei uns gibt es keine zeitliche Begrenzung für Gesprächstermine. Wir richten uns da ganz nach unseren Kunden.

Um die Trauerfeier so schön und würdevoll wie möglich zu gestalten bringen, wir unseren eigenen Anhänger mit Dekoration mit. Dieser ist voll mit Bäumen, Blumen, Kerzenständern, Kerzen, Tüchern und Stoffen. Die Dekoration stimmen wir individuell auf den Geschmack und die Vorlieben des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Uns ist es wichtig, die Interessen des Verstorbenen im Vordergrund zu wahren und zu respektieren.

 

Der Sarg

Auch bei der Sargauswahl sind der Individualität keine Grenzen gesetzt. Möglich sind günstige einfachere und weniger aufwendig gefertigte Modelle aus Kiefern oder Fichtenholz, bis hin zu hochwertigen Särgen aus Eichholz, Mahagoni, Nussbaum oder sogar aus Metall. Diese Särge können gerne auf Wunsch von den Hinterbliebenen dekoriert werden um dem Sarg mehr Persönlichkeit zu verleihen und auch bei der Form gibt es verschiedene Varianten aus denen gewählt werden kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Sarges hinsichtlich ihrer persönlichen Vorstellungen, den Vorlieben des Verstorbenen und Ihres Budgets. Ein paar Beispiele von Särgen finden Sie weiter unten in der Bildergalerie.

Voraussetzungen

Um einen verstorbenen Menschen beerdigen zu können, bedarf es vorerst einiger Voraussetzungen dafür:

- Leichenschau und Totenschein

Nach dem Tod eines Menschen ist als erster förmlicher Schritt die Anwesenheit eines Arztes notwendig, welcher den Tod, die Todesursache und den Todeszeitpunkt mit einem Totenschein bestätigt. Sofern der Arzt keine Anzeichen für einen unnatürlichen Tod feststellen kann, ist eine Überführung der Leiche in eine Kühlzelle oder ins Krematorium durch den Bestatter möglich, andernfalls wird durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine gerichtsmedizinische Obduktionen der Leiche angeordnet.

- Gesetzliche Fristen

Eine Bestattung darf in Deutschland frühestens nach 48 Stunden ab dem Todeszeitpunkt durchgeführt werden. Jedoch sollte der Verstorbene nach spätestens 8 Tagen beerdigt werden. Ausnahmeregelungen sind in besonderen Fällen durch das zuständige Gesundheitsamt zu treffen.

- Sargpflicht

Anders als in anderen Kulturen, wo die Verstorbenen teilweise nur in Tücher gewickelt bestattet werden, gilt in Deutschland die Sargpflicht. Der Verstorbene muss in einem Sarg bestattet werden.

Persönliche Begleitung & Erledigung aller Formalitäten

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie als starker Partner an Ihrer Seite durch die schwere Zeit des Verlustes eines geliebten Menschen zu begleiten. In dieser Zeit ist man viel beschäftigt – mit seiner Trauer und dem Abschied, mit dem Kontaktieren von Verwandten und Bekannten, mit Veränderungen in dem Wohnumfeld des Verstorbenen. Und nebenbei muss man auch noch sämtliche Formalitäten erledigen.

Die Trauer können wir Ihnen nicht abnehmen - die Erledigung der Formalitäten schon. Wir kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden durch das Standesamt. Wir informieren Stellen, wie z.B. die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, über das Ableben Ihres Angehörigen und beantragen die Auszahlung von Beiträgen. Auch kümmern wir uns um Anliegen wie das Erstellen von Trauer- und Danksagungsanzeigen für die Zeitung, Trauer- und Danksagungskarten bei der Druckerei oder auch um die Blumenbestellung für die Trauerfeier und Beisetzung. All diese Aufträge besprechen wir individuell mit Ihnen und stimmen Sie auf Ihre Wünsche und vor allem auch auf den Charakter und die Vorlieben des Verstorbenen ab.

Ablauf einer Erdbestattung

In den meisten Fällen wird die Bestattung mit einer Trauerfeier abgehalten. Dabei kann es sehr Trost spendend sein, wenn weitere Angehörige und Freunde des Verstorbenen anwesend sind und man Trauer und Erinnerungen gemeinsam teilen kann. Allerdings ist auch eine unbegleitete Beisetzung auf dem Friedhof möglich. Sie entscheiden darüber, in welchem Rahmen die Beerdigung stattfinden soll. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung einer individuellen und angemessenen Beisetzung und gehen individuell auf Ihre Wünsche und Anliegen ein.

Beisetzung mit Trauerfeier

Üblicherweise findet die Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt, aber auch die Kirche oder die Trauerhalle des Bestatters bieten mögliche Räume für die Abschiednahme. In der Regel dauert die Trauerfeier eine gute halbe Stunde, jedoch sind auch längere Veranstaltungen möglich.

Ablauf der Trauerfeier

- Trauerrede
Die Trauerrede dient dazu, den Verstorbenen angemessen zu würdigen und an die wichtigsten Stationen in seinem Leben zu erinnern. Üblicherweise wird sie von einem Pfarrer bzw. einem Priester oder einer bestimmten Person aus dem persönlichen Umfeld abgehalten. Um alle wichtigen Punkte aufzugreifen, setzen wir uns vorab mit Ihnen zusammen und kreieren eine persönliche Rede.

- Musik
Die musikalische Begleitung kann noch einmal die Persönlichkeit und die Ehrung des Verstorbenen aufgreifen und unterstreichen. Dabei können vor allem Stücke gespielt werden, die mit ihm in Verbindung gebracht werden können. Klassisch ist eine Begleitung an der Orgel möglich, aber auch moderne Stücke, die per Tonträger abgespielt werden, sind denkbar. Vielleicht passt aber auch Live-Musik durch einen Cellisten oder einen Sänger. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der passenden Trauermusik für den Verstorbenen.

- Dekoration
Besonderes Augenmerk wird auf den Blumenschmuck gelegt. Auch hier gilt, dass durch die Floristik der persönliche Geschmack des Verstorbenen aufgegriffen werden sollte. Trauerkränze, Grabschmuck und gestaltete Herzen können den Raum schmücken und werden später auf das Grab gelegt. Für eine besondere Atmosphäre kann auch zusätzlich ein aufgestelltes Foto sorgen, was der Trauerfeier mehr Persönlichkeit verleit.

- Grablegung
Nach der Zeremonie in der Kapelle begleitet die Trauergesellschaft die Sargträger mitsamt dem Sarg nach draußen zum ausgewählten Grab des Verstorbenen. Ein Gebet oder eine kurze Grabrede begleiten den Sarg in die Erde. Nun können die Trauernden nach und nach Wurfgrün oder Blumen auf den Sarg werfen und Abschied nehmen.
 

Presseartikel

Grabarten

- Reihengräber:
die Reihengräber sind Ruhestätten, welche vom Friedhof der Reihe nach vergeben werden. Der Grabschmuck kann dabei entweder frei gestaltet werden oder aber es gibt eine Vorschrift vom Friedhof. Teilweise übernimmt dieser auch die komplette Pflege für das Grab. Die Ruhezeit ist hier festgelegt und kann in der Regel nicht verlängert werden. Eine Bestattung neben dem Ehepartner ist hier nicht möglich.

- Wahlgräber/Familiengräber:
Wahlgräber stellen vor allem für Familien bzw. Ehepaare eine Lösung dar, welche gerne nah bei ihren Liebsten die letzte Ruhe finden möchten. Aber auch ein Einzelgrab kann in Form eines Wahlgrabs erworben werden. In einem Wahlgrab kann sowohl ein Sarg als auch eine Urne bestattet werden. Entweder die Angehörigen wählen für den/die Verstorbenen ein entsprechendes Grab aus oder aber der Verstorbene selbst entscheidet sich noch zu Lebzeiten für eine passende Ruhestätte.

- Anonymes Grab:
Bei der anonymen Bestattung wird auf einen Grabstein mit der Namenskennzeichnung verzichtet. Die individuelle Grabpflege entfällt hier. In manchen Fällen gibt es für anonyme Gräber zentrale Sammelplätze für Blumen, Kerzen und Schmuck. Es ist die günstigste Form der Bestattung.

Ruhezeiten bei der Erdbestattung

Ruhezeiten und die daran gebundenen Bedingungen können je nach Friedhof variieren. Eine Sicht in die Friedhofs- und Gebührenordnung der jeweiligen Kommune kann Aufschluss darüber geben. Diese finden Sie oft auch im Internet. Einzel- und Doppelgräber haben meist eine Ruhezeit von mindestens 20 Jahren. Einige Bundesländer haben auch sogenannte „Bestattungsgesetze“ für die entsprechenden Ruhezeiten.

Kosten Erdbestattung

Was kostet eine Erdbestattung

Mit uns haben Sie einen einfühlsamen, verständnisvollen Partner an Ihrer Seite, der auf Ihre persönlichen Wünsche eingeht und Sie bei allen Belangen unterstützt. Uns ist es wichtig, Ihnen eine bezahlbare Bestattung zu ermöglichen, bei der von Ihrem/Ihrer Angehörigen in größtmöglicher Würde Abschied genommen werden kann. Unsere Preise bewegen sich dabei im guten Durchschnitt, allerdings bekommen Sie bei uns auch im Vergleich zu anderen Bestattungsunternehmen im Schnitt mehr Leistungen geboten. 

Grundsätzlich setzen sich die Bestattungskosten aus drei Teilen zusammen: den Bestatterleistungen, den Fremdleistungen und den Gebühren. 

Bestatterleistungen:
Dies sind all die Leistungen, die wir von Bestattungen Bierbrauer für Sie übernehmen, also beispielsweise die Überführung, den Trauerdruck, Sarg bzw. Urne, amtliche Behördengänge und Telefonate, Um- sowie Abmeldungen und noch viele weitere Dienstleistungen.

Fremdleistungen:
Die Fremdleistungen umfassen alle Leistungen, die wir Ihnen von außerhalb organisieren können. Dazu zählen z. B. ein freier Redner oder Live-Musik auf der Trauerfeier, Blumen und Gestecke, Zeitungsanzeigen und Trauerkarten usw..

Gebühren:
Die öffentlichen Gebühren sind neben den Fremdleistungen ein weiterer Teil der Bestattungskosten, der von uns im Vorhinein zum Teil nicht konkret kalkuliert werden kann. Dazu zählen neben der Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt auch die Kosten für die Einäscherung und die Beurkundungsgebühren. Hinzu kommen Kosten für die Grabstelle und die Friedhofsgebühren. Diese stellt die jeweilige Friedhofsverwaltung dem Nutzungsberechtigten in den meisten Fällen separat in Rechnung.

Sie sehen, dass es viele einzelne Bausteine gibt, die zu einer individuellen Bestattung beitragen, weshalb wir Ihnen leider keine festen Preise für Ihre Bestattung nennen können. Gerne können Sie uns aber jederzeit kontaktieren, um sich von uns beraten zu lassen und um eine Auskunft zu unseren Preise zu bekommen.