Wir begleiten Trauernde im Calenberger Land seit 1926 und sind 24h für Sie erreichbar.

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Todesfall – was tun?

Wenn die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt kümmert sich das Pflegepersonal darum, dass ein Arzt den Tod der Person feststellt. Wenn die Person zu Hause verstirbt rufen Sie den Hausarzt/Notarzt an, der dann den Tod feststellt.

Anschließend rufen Sie als Angehöriger uns als Bestatter an. Ganz wichtig: Wir können erst kommen, wenn der Tod durch einen Arzt festgestellt wurde. Wir versorgen ihren Angehörigen und begleiten ihn auf dem letzten Weg. Entweder da oder später am Telefon legen wir dann einen Termin für ein Trauergespräch fest. Dort befassen wir uns mit all Ihren Wünsche und Fragen. Ob das Gespräch bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden soll, das entscheiden Sie. Auch wie viel wir in dem ersten Gespräch besprechen richten wir ganz an Ihnen aus und wie Sie sich fühlen.

Zu dem ersten Trauergespräch bringen Sie bitte – wenn vorliegend - folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:

  • Personalausweis
  • Stammbuch (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Krankenkassenkarte

Mit diesen Dokumenten beantragen wir bei dem Standesamt, in dessen Ort die Person verstorben ist die Ausstellung der Sterbeurkunden.

Wichtige Fragen & Antworten nach dem Todesfall

Wen rufe ich als Angehöriger an, wenn die Person zu Hause verstirbt?

  • Zuerst wird der behandelnde Arzt angerufen. Nachdem er da war und den Tod festgestellt hat, wird der Bestatter angerufen. Dieser versorgt den Verstorbenen und holt ihn ab.

 

Welche Unterlagen des Verstorbenen benötigt der Bestatter von den Angehörigen?

  • Personalausweis
  • Stammbuch (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil)
  • Krankenkassenkarte

 

Habe ich die Möglichkeit, den Verstorbenen nach dem Tod nochmal zu sehen?

  • Ja, bis zur Beisetzung im Sarg bzw. bei einer Urnenbeisetzung bis zur Überführung in das Krematorium besteht jederzeit die Möglichkeit für Angehörige, den Verstorbenen noch einmal zu sehen und sich zu verabschieden.

 

Kann ich mir als Angehöriger die Urne / die Asche mit nach Hause nehmen?

  • Diese Form ist in Deutschland (mit Ausnahme von Bremen und dort auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) nicht möglich und steht unter Strafe.

 

Wer bezahlt die Beisetzung, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat?

  • Dann springt das Ordnungsamt ein und bezahlt die Beisetzung. Hierbei gibt es genaue Beträge für die einzelnen Leistungen, an die sich der Bestatter halten muss.

 

Ist der Betreuer auch noch nach dem Tod handlungsfähig / bevollmächtigt?

  • Nein, die Betreuung erlischt mit dem Tod. Eine erweiterte Fürsorge kann bei dem jeweiligen Amtsgericht beantragt werden.

 

Welche Behörde ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden zuständig?

  • Dafür ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem die Person verstorben ist.

 

Was kann ich tun, wenn ich zwar ein Grab mit Grabstein haben möchte, dies aber nicht gepflegt werden kann / soll?

  • Es gibt auf vielen Friedhöfen die Möglichkeit, eine Grabstelle "ohne Pflegeverpflichtung“ auszuwählen.

 

Bestelle ich den Grabstein gleich mit beim Bestatter?

  • Nein, dafür gibt es Steinmetze. Dort vereinbaren Sie einen Termin und besprechen mit ihm Ihre Wünsche und Vorstellungen. Das müssen Sie aber auch nicht direkt nach der Beisetzung machen. Damit können Sie sich ein paar Wochen Zeit lassen.

 

Muss ich auf dem Friedhof beerdigen, in dessen Stadt mein Angehöriger verstorben ist?

  • Nein, Sie können den Friedhof frei wählen.

 

Kann bei einer Beisetzung in einer Kirche auch Musik von CD abgespielt werden?

  • Ja, das ist möglich. Der Inhalt der Trauerrede sowie die Musik können mit dem jeweiligen Redner/Pastor/Pfarrer abgestimmt werden. Bei der Musikauswahl kann es sich um Musikstücke von der Orgel, um Livemusik oder um die Lieblingsmusik des Verstorbenen handeln, die zu seinem Gedenken gespielt wird.

 

Wer hält eine Rede, wenn der Verstorbene nicht in der Kirche war?

  • Es gibt freie Redner, die in diesem Fall die Trauerfeier begleiten können.

 

Wer kümmert sich um die Überführung, wenn mein Angehöriger im Ausland oder in einem anderen Bundesland stirbt?

  • Um die Überführung kümmert sich der Bestatter. Wenn die Person in Deutschland oder im angrenzenden Ausland verstirbt bemühen wir uns darum, den Verstorbenen selbst abzuholen. Verstirbt die Person im weiteren Ausland arbeiten wir mit Partnern zusammen, die auf die Überführung aus dem Ausland spezialisiert sind.

 

Kann ich bei einer Beisetzung im Friedwald / RuheForst auch Blumen(kränze) mitbringen?

  • Ja, zum Andachtsplatz, wo die Trauerfeier stattfindet, dürfen Blumen mitgebracht werden. Von Kränzen (bis auf den Urnenkranz der engsten Angehörigen) raten wir ab. Blumen jeglicher Art (abgesehen von Handsträußen oder Blütenblättern, die in das Urnenloch geworfen werden können) dürfen nicht im Friedwald / RuheForst bleiben.

 

Darf der Verstorbene in seiner eigenen Kleidung beigesetzt werden?

  • Ja, das ist kein Problem. Sie geben uns die Kleidung mit und wir kleiden den Verstorbenen dann ein.